Wahlgrabstätten

Urnenbeisetzungen in einer Wahlgrabstätte sind auf den meisten Friedhöfen möglich. Entscheiden Sie sich für eine Urnen-Wahlgrabstätte haben Sie die Möglichkeit, deren Lage in Abstimmung mit dem Friedhofsamt selbst festzulegen.

Urnen-Wahlgrabstätten werden für eine Ruhezeit von 30 Jahren erworben. Sie gestatten die Beisetzung von bis zu drei Urnen. 

In Krefeld stehen Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen neben dem Hauptfriedhof auch auf den Friedhöfen in Hüls, Linn, Bockum, Fischeln, Gellep-Stratum, Elfrath, Traar, Uerdingen und Verberg zur Verfügung.

Bestattungshaus Broeckmann Hüls - Urnenbestattung