Parkgrabstätte

Parkgrabstätten sind Wahlgrabstätten die in einer Grünanlage mit parkähnlichem Charakter liegen. Diese Grabstellen umfassen mindestens zwei Grabstätten, die für die Ruhezeit von 30 Jahren erworben werden.

Jeder der Grabstellen erlaubt die Beisetzung von bis zu zwei Särgen. Das Hinzubetten einer Urne je Grabstelle ist möglich. Wird in einer Grabstelle nur ein Sarg beigesetzt, können zwei weitere Urnen hinzugebettet werden.

Parkgrabstätten stehen in Krefeld auf dem Hauptfriedhof und auf den Friedhöfen in Elfrath und Fischeln zur Verfügung. Bestattungshaus Broeckmann Hüls - Grabstätten