Wald- oder Baumbestattung
Bei Bestattungen in Baumgrabstätten werden bis zu zwei Urnen am Fuß eines Baumes beigesetzt. Die Lage dieser pflegefreien Grabstätte ist innerhalb eines ausgewiesenen Bereichs frei wählbar. Das Nutzungsrecht für Baumgrabstätten wird für 30 Jahre erworben. Für die Bestattung dürfen nur biologisch abbaubare Urnen verwendet werden.
Zum Gedenken an den Verstorbenen kann im Umfeld des Baumes ein gravierter Gedenkstein eingelassen werden. Für das Ablegen von Grabschmuck steht ausschließlich ein zentraler Gedenkplatz zur Verfügung.
In Krefeld sind Baumbestattungen derzeit nur auf dem Hauptfriedhof und dem Friedhof in Hüls möglich. Ein Begräbnis in einem sogenannten Bestattungswald ist in Nordrhein-Westfalen an immer mehr Orten (z. B. Lohmar, Bad Münstereifel, am Möhnesee oder in Westerholt, Odental oder Warendorf) möglich. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern zu dieser naturnahen Bestattungsart.