Gestaltungsfreie Wahlgrabstätten

Gestaltungsfreie Urnen-Wahlgrabstätten bieten  Ihnen einerseits die Möglichkeit, deren Lage in Abstimmung mit dem Friedhofsamt selbst festzulegen. Zum anderen sind die Vorgaben für die Gestaltung der Grabstelle relativ frei, sodass diese beispielsweise auch komplett mit einer Grabplatte abgedeckt werden kann.

Gestaltungsfreie Urnen-Wahlgrabstätten erlauben eine Beisetzung von bis zu drei Urnen und werden für eine Ruhezeit von 30 Jahren erworben.

In Krefeld stehen gestaltungsfreie Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen auf dem Hauptfriedhof und den Friedhöfen in Hüls, Fischeln und Elfrath zur Verfügung.