Bestattungsarten

Ist der Wunsch des Verstorbenen hinsichtlich der Beisetzungsart bekannt, sollte dieser für Ihre Entscheidung maßgeblich sein. Sind Ihnen persönliche Äußerungen zum Bestattungswunsch nicht bekannt, stellen Sie sicher, ob nicht eine Verfügung oder ein Bestattungsvorsorgevertrag vorliegen.

Wurde zu Lebzeiten kein ausdrücklicher Wunsch geäußert, obliegt die Entscheidung über die Bestattungsform bei den Angehörigen.

In die Überlegung sollten verschiedene Faktoren mit einbezogen werden:

Grundsätzlich müssen Sie zwischen zwei Bestattungsarten entschieden – der Erdbestattung, bei der ein Sarg in eine Grabstätte eingelassen wird, und der Feuerbestattung, bei der eine Urne oder die Asche beigesetzt wird.

Haben Sie die Bestattungsart gewählt, stehen verschiedene Arten von Grabstätten zur Wahl.

Hier steht zunächst im Vordergrund, ob eine individuell gekennzeichnete Grabstätte, eine Grabstätte mit einem zentralen Gedenkstein oder eine anonyme Beisetzung gewünscht wird. Oder kommt eine alternative Bestattungsform wie eine Baum- oder eine Seebestattung in Betracht?

Berücksichtigen Sie auch eine ggf. notwendige Grabpflege: Können Sie diese Aufgabe selbst übernehmen, beauftragen Sie eine Dauergrabpflege oder wählen Sie eine pflegefreie Grabstätte?

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die unterschiedlichen Bestattungsformen nahebringen, um Sie bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Gern beraten wir Sie individuell im Bestattungshaus Broeckmann und informieren Sie unverbindlich über die Möglichkeiten und die damit in Verbindung stehenden Kosten.

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