Rasengrabstätten
Für die Beisetzung von Urnen in Rasengrabstätten werden Einzelgrabstellen in der Reihenfolge der Bestattungen für eine Ruhezeit von 30 Jahren vergeben. Die Nutzungsdauer der Urnen-Rasengrabstätten kann nicht verlängert werden.
In der Regel haben Sie die Möglichkeit, zwischen zwei Arten dieser pflegefreien Grabstätten für die Beisetzung von Urnen zu wählen:
- bei Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein wird eine Gedenkplatte auf der Grabstätte eingelassen. Für das Ablegen von Grabschmuck ist eine gesonderte Stelle vorgesehen.
- bei Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein werden die Namen der Bestattenen auf zentralen Gedenktafeln graviert. Das Urnengrab selbst wird nicht gekennzeichnet. Für das Ablegen von Grabschmuck ist eine gesonderte Stelle vorgesehen.
Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein für Urnenbeisetzungen befinden sich in Krefeld nur auf dem Hauptfriedhof möglich.
Rasengrabstätten mit einem zentralen Gedenkstein stehen für Urnenbeisetzungen auf dem Hauptfriedhof sowie in Oppum zur Verfügung.