Reihengrabstätte
In der Regel sind Reihengrabstätten Einzelgräber, die in chronologischer Reihenfolge der Bestattungen vergeben werden.
Die Grabstätte wird für die Ruhezeit von 30 Jahren erworben und kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Ruhezeit wird das Grab eingeebnet.
In Krefeld stehen Reihengrabstätten auf dem Hauptfriedhof und auf den Friedhöfen der Stadtteile Hüls, Oppum, Uerdingen, Gellep-Stratum, Elfrath und Fischeln zur Verfügung.